Bundesrat gibt grünes Licht für Grundgesetzänderung

München, 15.03.2019

Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart: Brauchen vom Bund weiterhin hohe Mittel für sozialen Wohnungsbau

  • Gesetzesänderung ermöglicht Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
  • Unterstützung für Wohnungsbau-Projekte von privaten Bauherrn, Städten und Gemeinden
  • Freistaat wird Wohnraumfördermittel für 2019 auf 886 Millionen Euro verstetigen

 

Der Weg für dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau ist frei. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat grünes Licht für die Aufnahme eines neuen Artikel 104d in das Grundgesetz gegeben. Bauminister Dr. Hans Reichhart freut sich, dass der Bund damit der nachdrücklichen Forderung der Länder nachkommt. Somit ist ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. „Das ist ein guter Tag für den sozialen Wohnungsbau. Bayern hat seine Wohnraumförderung auf ein Rekordhoch gesteigert. Wir werden die Wohnraumfördermittel für 2019 auf 886 Millionen Euro verstetigen. Im Gegenzug erwarten wir, dass uns der Bund nun verlässlich auf weiterhin hohem Niveau unterstützt. Nur so können wir das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in ganz Bayern erhöhen. Gemeinsam mit dem Bund sind wir stärker und können noch mehr Projekte anschieben“, sagte Reichhart.

Reichhart machte allerdings klar, dass der Freistaat selbst entscheiden möchte, für welche Wohnungsbau-Projekte er die Mittel ausgibt. Die Forderung des Bundes nach einer zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder ist für Bayerns Bauminister gerechtfertigt. „Darüber hinaus ist aber jede unnötige Einflussnahme des Bundes auf die Förderprogramme der Länder  unerwünscht. Gegen nicht gerechtfertigte Mitspracherechte des Bundes hatten wir uns im Bundesrat bereits sehr deutlich ausgesprochen. Die Wohnraumförderung ist und bleibt ausschließliche Länderkompetenz. Dem muss der Bund auch Rechnung tragen, wenn er mit uns künftig die Verwaltungsvereinbarungen über den konkreten Mitteleinsatz aushandelt“, bekräftigte Reichhart.

Von 2017 bis 2019 hat der Bund jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich bereitgestellt. Rechtsgrundlage ist das sogenannte Entflechtungsgesetz. Das ist allerdings bis zum Jahresende befristet. Die Grundgesetzänderung schafft jetzt die dringend erforderliche Rechtssicherheit für das künftige Engagement des Bundes im sozialen Wohnungsbau.