Aigner unterstützt Veranstalter von Vereins- und Volksfesten

München, 08.06.2018

Genehmigungen für Vereinsfeste und Volksfeste - Bayerns Bauministerin Ilse Aigner unterstützt Veranstalter: "Freistaat will Vereine keinesfalls behindern - Auflagen dürfen nicht Hinderungsgrund sein"

+++ Bei großen Veranstaltungen, auf denen viele Menschen zusammenkommen, braucht es bauliche Auflagen die für Sicherheit sorgen. Die Erfahrung hat gezeigt, wie wichtig Fluchtwege im Brandfall sind und wie essentiell die Standfestigkeit von Zelten ist, damit bei  Sommergewittern das Zelt stehen bleibt. „Mit dem Sommer kommen wieder zahlreiche Vereinsfeste, Volksfeste und Anlässe friedlichen Beisammenseins. Wir wollen, dass diese Feste in Sicherheit stattfinden, wir wollen nicht erst aus Katastrophen lernen“, so Bayerns Bauministerin Ilse Aigner heute. Dennoch müssen laut Aigner die Auflagen im Verhältnis stehen. Aigner: „Ehrenamtlicher Einsatz und Gemeinschaftsfeste sind Fixpunkte unserer Bayerischen Lebenswelt. Deshalb lege ich auch großen Wert drauf, dass die Sicherheitsauflagen nicht am gesellschaftlichen Leben Bayerns rütteln.“ +++

Das sieht auch Walter Nussel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau, so: „Auflagen dürfen nicht Verhinderungsgrund für die zahlreichen Feste sein.  Da muss konstruktiv vor Ort an gemeinsamen Lösungen gefeilt werden.“ Unterstützung bekommt Nussel aus Aigners Bauministerium. Hier gibt es jetzt ein praktisches Merkblatt, mit dem sich Veranstalter genau informieren können.

Aigner: „Die Bauaufsichtsbehörden beraten konstruktiv bei Fragen zu Standsicherheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit. Ob für die Hüpfburg, für das Bierzelt oder die große Bühne: Von der Beleuchtung bis hin zur Bestuhlung und dem Rettungsweg sollte nichts übersehen werden. Lassen Sie sich beraten“, appellierte die Bauministerin. Die Bauaufsichtsbehörden vor Ort prüfen, ob die Veranstalter ihr Fest wie geplant durchführen können oder ob sie wichtige Vorgaben übersehen haben. Aigners Devise ist klar:  „Bayern soll sicher feiern!“

Mehr Informationen und das Merkblatt finden Sie unter:

http://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2018/180608vereinsfeiern