Bund-Länder Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden in Mittelfranken

München, 03.07.2024

Bauminister Christian Bernreiter: Mehr als 27 Millionen Euro für 37 Städte und Gemeinden in Mittelfranken

  • Städtebauförderungsprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützen bayerische Kommunen
  • Stärkung der Ortszentren, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Wiederbelebung von Brachflächen
  • Mehr als 27 Millionen Euro von Bund und Land für 37 mittelfränkische Gemeinden

 

Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Auch dieses Jahr fließen wieder beträchtliche Mittel aus den drei Bund-Länder-Programmen nach Bayern: „Wir stellen 2024 gemeinsam mit dem Bund mehr als 198 Millionen Euro für 423 Städte und Gemeinden bereit, davon mehr als 27 Millionen Euro für Mittelfranken“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Dabei fließt der Großteil der Städtebauförderungsmittel in den ländlichen Raum und trägt somit zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels bei.“

Mit Hilfe der Städtebauförderung schaffen Städte und Gemeinden mit dem Programm „Lebendige Zentren“ liebenswerte Ortskerne und lebenswerte Wohnumfelder. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. „Sozialer Zusammenhalt“ hat das Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.

„Das Geld kommt genau dort an, wo es benötigt wird“, erklärt Bauminister Bernreiter: „Denn jede Kommune entscheidet selbst, für welche Projekte die Fördermittel eingesetzt werden. Unsere schlanken Förderregeln gewährleisten maximale Freiheit für die Städte und Gemeinden. Damit ist die Städtebauförderung die Speerspitze einer unbürokratischen Kommunalförderung.“

Die Städtebauförderung hat auch für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Mehr als 90 Prozent der Bauleistungen mit handwerklicher Lohnarbeit werden von Firmen aus der Gemeinde oder der unmittelbaren Umgebung durchgeführt. Damit sichert die Städtebauförderung die Beschäftigung in der örtlichen und mittelständischen Bauwirtschaft.

Dank der Städtebauförderungsmittel können dieses Jahr beispielsweise in der südlichen Altstadt von Nürnberg die Freibereiche um den Nördlichen Marientorzwinger, den östlichen Teil der Katharinengasse sowie dem Gewerbemuseum neugestaltet und aufgewertet werden. Durch Entsiegelung entstehen ein grüner Stadtgarten mit neuen Bäumen und Biergarten und ein attraktiver öffentlicher Platz im Umfeld der historischen Stadtmauer.

In der Gemeinde Illesheim soll eine leerstehende Scheune auf einer innerörtlichen Brachfläche saniert und als "Gemeindehaus Plus" wiederbelebt werden. Das Haus soll Raum für ein Miteinander der Generationen bieten und für unterschiedliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

In der Stadt Spalt wird mit Städtebauförderungsmitteln die Ortsdurchfahrt umgestaltet und aufgewertet. Mit der Überplanung wird der Straßenraum barrierefrei gestaltet und erhält mit zusätzlicher Begrünung neue Aufenthaltsqualität.

In Bayern werden in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 423 bayerische Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen gut 284 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger und örtliche Akteure können sich einbringen und sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.

Für Fragen zu Maßnahmen in Mittelfranken wenden Sie sich bitte an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebau, Tel. 0981-53-1522.

Eine Übersicht über die Programmkommunen und weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie im Anhang und im Internet unter http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php.

Anhang
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