Online-Fahrzeug-Zulassung in Bayern erfolgreich gestartet

München, 22. November 2023. Seit 1. September steht im Freistaat ein weiterer digitaler Service zur Verfügung – das i-Kfz. Damit können Fahrzeuge ganz einfach und bequem online zugelassen, abgemeldet oder umgeschrieben werden. Nach zwei Monaten haben schon mehr als 20.000 Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Zwei Hände, die an einem Laptop etwas tippen. Auf der Tastatur steht ein blaues Spielzeugauto. Text: Online-Fahrzeug-Zulassung in Bayern erfolgreich gestartet
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Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter freut sich, dass das neue Angebot so erfolgreich gestartet ist: „Fahrzeuge können nun ganz bequem von zu Hause aus an- und abgemeldet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das, dass sie sich den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort sparen können. Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, kann aber natürlich auch in Zukunft seine Zulassungsstelle aufsuchen.“

Schon am ersten Tag konnten 92 der insgesamt 96 Kreisverwaltungsbehörden alle Internetvorgänge anbieten. Inzwischen steht der Service nahezu flächendeckend in Bayern zur Verfügung. Insbesondere die automatisch durchgeführten Außerbetriebsetzungen erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie ohne Identifizierung genutzt werden können. Alle anderen Zulassungsvorgänge setzen einen neuen Personalausweis mit ID-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat voraus. Unternehmen haben die Möglichkeit, das digitale Unternehmskonto zur Identifizierung zu verwenden.

Nahezu alle Zulassungsbehörden in Bayern dabei

Dringend empfohlen wird, nur das offizielle Onlineangebot der örtlichen Zulassungsbehörde zu benutzen. So entstehen auch nur die Kosten, die die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zulässt. Bei einer Außerbetriebsetzung sind dies beispielsweise 2,70 Euro zuzüglich eventueller Portogebühren, während private Dienstleister im Internet teilweise bis zu 40 Euro für die gleiche Leistung verlangen.

Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden. Dafür haben das Bayerische Staatsministerium für Digitales und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr den bayerischen Kommunen eine einheitliche Softwarelösung, umgesetzt durch die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern, zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum i-Kfz sowie die Zugänge zu den einzelnen Online-Zulassungsbehörden finden Sie hier: www.ikfz.bayern.de