Bauaufsichtliches Verfahren

Bevor Sie mit dem Bau beginnen können, brauchen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dazu reichen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag ein.

Bei bestimmten, nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist eine Genehmigungsfreistellung möglich. Dazu reichen Sie Ihre Bauunterlagen bei der Gemeinde ein. Wenn die Gemeinde keine Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durch die untere Bauaufsichtsbehörde verlangt, können Sie nach einem Monat mit dem Bau beginnen.

Ist Ihr Bauvorhaben hingegen verfahrensfrei, müssen Sie keine Unterlagen einreichen und brauchen auch keine Baugenehmigung. In diesen Fällen können Sie sofort mit dem Bau beginnen.

Unabhängig vom Bauantrag muss die Einhaltung bestimmter bautechnische Anforderungen durch bautechnische Nachweise belegt werden.