Sitzung des Bundesrates am 21. März 2025: Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr sowie Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse

Der Bundesrat beschäftigt sich am 21. März 2025 mit einem Antrag der Länder Bayern und Schleswig-Holstein zur Reform der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr. Bayern und Schleswig-Holstein stellen mit Sorge fest, dass die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin in der Regel alle Risiken bei der Umsetzung der Projekte auf die Länder und Kommunen abwälzt und keinen finanziellen Anreiz hat, Projekte im Kosten- und Terminrahmen abzuwickeln. Um die Planungssicherheit der Länder zu erhöhen und ein Scheitern zahlreicher Schieneninfrastrukturprojekte zu verhindern, wird im Antrag eine angemessene und vor allem verlässliche Förderung für Länder und Kommunen durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes gefordert.

Ansicht des Gebäudes des Bundesrates. Text im Bild: Bundesrat aktuell
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Darüber hinaus entscheidet der Bundesrat in dieser Sitzung auch über Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse. Im Wesentlichen sollen Verteidigungsausgaben, die eine Betrag von 1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigen, künftig von der Schuldenbremse ausgenommen werden, ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren für Investitionen in die Infrastruktur eingerichtet sowie den Ländern ein Verschuldungsspielraum für ihre Haushalte eingeräumt werden.

Auf der Internetseite des Bundesrates finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.