Plenarsitzung des Bundesrates am 11. April 2025: Schuldenabbau von Kommunen, Erleichterung der Grundbucheinsicht u.a. für Windenergieanlagen sowie Benennung von Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
Im nächsten Plenum am 11. April 2025 befassen sich die Länder mit einem Vorschlag für eine Grundgesetzänderung, den die Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim Bundesrat eingebracht hat. Darin ist die Möglichkeit des Bundes vorgesehen, einmalig die Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen. Der Bundesrat kann nun im sogenannten ersten Durchgang zu dem Vorschlag Stellung nehmen.
Darüber hinaus beschäftigt sich der Bundesrat mit der Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze. Mit dieser Verordnung soll die Grundbucheinsicht erleichtert werden, u.a. zur frühzeitigen Ermittlung der Eigentümer sowie zur einheitlichen Gewährung der Grundbucheinsicht für Mobilfunk- und Festnetzausbau.

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht die Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Eisenbahninfrastrukturbeirat. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates. Die Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Zu Beginn jeder neuen Wahlperiode des Deutschen Bundestages werden Mitglieder und stellvertretenen Mitglieder des Bundesrates im Eisenbahninfrastrukturbeirat neu benannt.
Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie unter Bundesrat - Tagesordnungen & Termine - 1053. Sitzung des Bundesrates .